Ingenieur- und Sachverständigenbüro Kössendrup
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Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordination
SIGE - PLANUNG, ARBEITSSICHERHEIT, GESUNDHEITSSCHUTZ

 
Mehr als die Hälfte der Unfälle am Bau wird durch Planungsfehler und mangelnde Organisation verursacht. Duch die am 1. Juli 1998 in Kraft getretene Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) soll dies vermieden werden. Sie bestimmt den Bauherrn als Verantwortlichen für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften. Um dies zu gewährleisten, ist er verpflichtet, nicht nur während der Bauausführung, sondern schon während der Planung, die baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen für die Ausführungsphase zu berücksichtigen, zu koordinieren und zu überwachen. Diese Verpflichtung, denen der Bauherr in der Regel aufgrund fehlender Fachkenntnis nicht gewachsen ist, kann auf einen Koordinator für Sicherheits- und Gesundheitsschutz (SiGeKo) übertragen werden, in dem Sie uns beauftragen. Wir übernehmen dann für Sie die Beratung während der Planungsphase, die Erstellung des SIGE-Planes und die Betreuung der laufenden Baumaßnahme.

SiGe-Koordination gemäß Baustellenverordnung und BGR 128

Baustellen sind europaweit die gefährlichsten Arbeitsbereiche. Die Baustellenverordnung gilt für alle Bauvorhaben und der Bauherr ist für die Einhaltung verantwortlich!

Wir übernehmen Ihre Bauherrenpflichten aus der Baustellenverordnung:

Wir übernehmen bei kontaminierten Baustellen für den Bauherren zusätzlich folgende Pflichten gemäß BGR 128:


Planungsphase zurück

Viele Unfälle entstehen durch Koordinations- und Planungsmängel. Nur durch eine begleitende Beratung in der Planungsphase können diese Fehler vermieden werden. So ist es sinnvoll schon in der Phase der Erstellung der Ausschreibungen die Arbeiten hinsichtlich der Unfallgefahren zu koordinieren und notwendige sicherheitsrelevante Details in die Ausschreibung und in den Bauvertrqag einfließen zu lassen.

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Ausführungsphase zurück

Die Aufgabe des SiGeKo ist die Koordination der verschiedenen Arbeitsabläufe unter Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekten. Deshalb ist eine intensive Kommunikation mit dem Bauleiter insbesondere während der Planung von Arbeitsabläufen dringend notwendig, damit ein reibungsloser und gefahrloser Arbeitsablauf gewährleistet werden kann. Der Sigeplan ist teildieser Rahmenbedingungen. Wesentlich ist jedoch eine auf die Baustelle und Ihre Besonderheiten abgestimmte Einweisung mit Darstellung der Gefahren für die Mitarbeiter und deren Vermeidung. Die Umsetzung der sicherheitsrelvaten Rahmenbedingungen wird vom SiGeKo überwacht. Dies sind insbesondere die zeitliche und örtliche abfolge von Arbeitsabläufen, so dass keine gegenseitige Gefährdung verschiedener Arbeitsgruppen entsteht. Die Ausführung im Detail obliegt jedoch dem Verantwortungsbereich des Unternehmers bzw. dessen Sicherheitsfachkraft.

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SiGe-Plan zurück

Der SiGe-Plan dient zur Information während der Bauzeit und als Gedankenstütze bei der Planung von Arbeitsabläufen in der Planungsphase und später für die Bauleitung. Deshalb ist er schon in der Planungsphase zu erstellen und während des Baufortschrittes zu aktualisieren.


Unterlage zurück

Jedes Bauwerk bedarf zur Instandhaltung laufender Pflege. Teilweise können aus Instandhaltungsmängeln Gefahren entstehen oder die Wartungsarbeiten selbst sind für das wartende Personal mit Gefahren verbunden. Deshalb werden sinnvollerweise sowohl die notwendigen Instandhaltungsarbeiten wie auch die möglichen Gefahren und deren Vermeidung niedergeschrieben und als Unterlage de Bauherrn nach Errichtung des Gebäudes übergeben.

Eine vollständige Unterlage umfasst alle Pläne, Darstellung von Sicherheitseinrichtungen, Wartungspläne etc. und erleichtet dem Bauherrn bei späteren Sanierungs- oder Erweiterungsarbeiten die Planung

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